Was heute funktioniert, und was nicht
Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich keine Pflicht zur E-Rechnung: Papier, PDF und strukturierte Daten sind alle zulässig. Rechnung und Zahlungslink funktionieren also sofort. Drei Dinge können wir nicht, und wir sagen sie, bevor Sie ein Konto anlegen — E-Rechnung an den Bund, Jahresabschluss und Umsatzsteuervoranmeldung.

In Jungholz und Mittelberg gilt der deutsche Satz
Beide Gemeinden sind österreichische Exklaven, die nur über deutsches Straßennetz erreichbar sind. Nach § 10 Abs. 4 UStG gilt dort der deutsche Normalsatz von 19 % statt der österreichischen 20 %. Die ermäßigten Sätze von 10 % und 13 % gelten unverändert.
- Was das heißtDas ist kein Gebiet außerhalb des Steuergebiets, sondern österreichisches Gebiet mit einem fremden Normalsatz. Wer dort mit 20 % fakturiert, verlangt zu viel — und nichts im System meldet sich. Wir sagen es lieber jetzt als nach der Voranmeldung.
Was Sie heute nutzen können
aktivRechnungen mit ZahlungslinkZwischen Unternehmen besteht in Österreich keine Pflicht zur strukturierten E-Rechnung. Für die elektronische Übermittlung braucht es das Einvernehmen des Empfängers — anders als in Finnland, wo der Empfänger ein Recht hat, eine E-Rechnung zu verlangen. Es ist auch keine nationale B2B-Pflicht angekündigt; ViDA macht strukturierte Rechnungen erst ab 1. Juli 2030 für den grenzüberschreitenden Verkehr zum Standard.
aktivMahnungen nach österreichischem Recht40 Euro Betreibungskosten je Rechnung (UGB § 458) und Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (UGB § 456). Neun Komma zwei, nicht acht: die Richtlinie setzt ein Minimum, Österreich liegt darüber. Und die Grundlage ist nicht der EZB-Satz, sondern der österreichische Basiszinssatz, den die Oesterreichische Nationalbank halbjährlich festsetzt — maßgeblich ist der Satz am ersten Kalendertag des Halbjahres. Den aktuellen Wert schlagen wir nach, wenn die Mahnung entsteht, und schreiben ihn nicht hier auf: eine veraltete Zahl in einer Mahnung ist eine falsche Forderung.
aktivBankanbindungPSD2 gilt in der ganzen Union und deckt österreichische Banken ab. Umsätze kommen von selbst herein und werden abgeglichen. Eine Bankbuchung hängt weder an einem Kontenrahmen noch an einem Rechnungskanal.
aktivKunden, Angebote und FälligkeitenKundendaten, Angebote, Fälligkeiten und Verlauf. Keine steuerliche Abhängigkeit.Woran wir noch bauen
im AufbauE-Rechnung an den BundWer an den Bund liefert, muss seit 1. Jänner 2014 strukturiert fakturieren — über das Unternehmensserviceportal oder Peppol, in ebInterface oder UBL. Wir versenden PDFs, also können Sie den Bund nicht über uns fakturieren. An Unternehmen schon.
im AufbauJahresabschlussDer Jahresabschluss wird beim Firmenbuch des zuständigen Landesgerichts eingereicht. Unsere Bücher sind dänisch, also entsteht kein österreichischer Abschluss. Ob der Einheitskontenrahmen gesetzlich vorgeschrieben oder eine Branchenempfehlung ist, haben wir nicht feststellen können — das UGB regelt die Gliederung von Bilanz und GuV, und das ist nicht dasselbe wie ein Kontenrahmen.
im AufbauUmsatzsteuervoranmeldungDie Voranmeldung läuft über FinanzOnline. Wir erstellen sie nicht: die Beträge stehen in einem dänischen Kontenrahmen. Sie können selbst einreichen oder Ihre Steuerberatung beauftragen — das blockiert einen Teil des Produkts, nicht den Markt.
im AufbauJungholz und MittelbergIn diesen beiden Gemeinden gilt der deutsche Normalsatz von 19 % statt der österreichischen 20 % (§ 10 Abs. 4 UStG); die ermäßigten Sätze bleiben unverändert. Wir führen einen Satz je Land und erkennen das nicht automatisch. Wenn Sie dort verkaufen, rechnen Sie nicht mit 20 %.Die Umsatzsteuersätze, die wir führen
Normalsatz 20 %. Ermäßigt 13 % für Kultur, lebende Tiere und Pflanzen sowie ab Hof verkauften Wein. Ermäßigt 10 % für die meisten Lebensmittel, Bücher, Personenbeförderung und Wohnungsvermietung. Und seit 1. Juli 2026 ein vierter Satz von 4,9 % auf zwölf Grundnahrungsmittel — drei Monate alt, und niemand hätte ihn aus dem Gedächtnis.
Quelle: usp.gv.at und § 10 UStG, gelesen am 24. September 2026. Über mehrere Fachquellen bestätigt, die Satzseite von usp.gv.at aber nicht direkt abgerufen. Welche zwölf Grundnahrungsmittel unter 4,9 % fallen, haben wir nicht nachgeschlagen.
Warum wir es so aufschreiben
Eine Buchhaltung merkt ihre eigenen Fehler nicht: das merkt der Kunde, oder niemand. Deshalb steht auf dieser Seite auch, was fehlt, und was wir nicht nachgeschlagen haben. Wenn wir den Kontenrahmen und die Voranmeldung können, schreiben wir es hierher — mit dem Datum.