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In zwei Gemeinden gilt der deutsche Satz

27. September 2026 · 1 Min.

Die meisten Steuerfehler sind ein falscher Satz. Dieser auch — aber er sieht nicht danach aus.

Was gilt

In den Gemeinden Jungholz und Mittelberg (Kleinwalsertal) gilt nach § 10 Abs. 4 UStG der deutsche Normalsatz von 19 % statt der österreichischen 20 %.

Die ermäßigten Sätze von 10 % und 13 % bleiben unverändert. Es ist also nicht so, dass dort ein anderes Steuersystem gilt — nur der Normalsatz ist ein anderer.

Warum

Beide Gemeinden sind österreichische Exklaven: sie sind auf dem Straßenweg nur über deutsches Gebiet erreichbar. Historisch war das der Grund, sie steuerlich an Deutschland anzubinden.

Warum der Fehler nicht auffällt

Das ist der Punkt, der diesen Fall von Åland oder Svalbard unterscheidet.

Åland liegt außerhalb des EU-Steuergebiets: Warenverkehr dorthin ist immer Ausfuhr und Einfuhr, also eine andere Art von Geschäft. Wer das falsch macht, macht etwas, das falsch aussieht.

Jungholz und Mittelberg sind österreichisches Gebiet mit einem fremden Normalsatz. Wer dort mit 20 % fakturiert, hat eine Rechnung, die vollkommen normal aussieht. Der Kunde zahlt. Kein System meldet sich. Die Differenz kommt erst bei der Voranmeldung heraus — wenn überhaupt.

Das ist ein Prozentpunkt zu viel auf jeder Rechnung, und Sie verlangen ihn von Ihrem Kunden.

Was LegaSum tut — und was nicht

Wir führen einen Umsatzsteuersatz je Land. Wir erkennen diese beiden Gemeinden nicht automatisch, und wir können es auch nicht, solange unser Register ein Land als eine Steuerzone behandelt.

Wenn Sie dort verkaufen, rechnen Sie nicht mit 20 %. Wir schreiben das hier und auf unserer österreichischen Seite, weil es genau die Art von Sache ist, die man zu spät bemerkt.

Quellen

  • § 10 Abs. 4 UStG; usp.gv.at (Unternehmensserviceportal). Über mehrere Fachquellen bestätigt, die Satzseite nicht direkt abgerufen — gelesen am 24. September 2026.