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19 oder 7 Prozent — und der Fehler, der wirklich teuer wird

29. September 2026 · 3 Min.

Die Umsatzsteuer hat in Deutschland zwei Sätze, und die kennen die meisten:

Satzwofür
19 %der Regelsatz — alles, was nicht ausdrücklich ermäßigt ist
7 %unter anderem Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Personennahverkehr, Beherbergung
0 %seit 2023 bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)

Die vollständige Liste der ermäßigten Umsätze steht in § 12 Abs. 2 UStG mit der Anlage 2 — nicht in einer Übersicht. Wenn Ihr Fall nicht offensichtlich ist, ist das Gesetz die Quelle, nicht das Bauchgefühl.

Der Fehler, den alle fürchten

19 % angesetzt, wo 7 % hingehörten. Der fällt auf: die Beträge passen nicht, und spätestens beim Jahresabschluss fragt jemand nach. Ärgerlich, korrigierbar.

Der Fehler, der teurer ist

Steuer auszuweisen, obwohl man dazu nicht berechtigt ist.

§ 14c Abs. 2 UStG ist an dieser Stelle unmissverständlich: Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag.

Das trifft vor allem Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, weist keine Umsatzsteuer aus. Schreibt er trotzdem «zzgl. 19 % MwSt» auf die Rechnung — aus Gewohnheit, aus einer alten Vorlage, oder weil der Kunde danach gefragt hat —, dann schuldet er diese 19 % dem Finanzamt. Er hat sie vom Kunden bekommen oder auch nicht; geschuldet sind sie trotzdem.

Dieselbe Logik gilt auch eine Nummer kleiner: wer nach § 14c Abs. 1 UStG einen höheren Steuerbetrag, als er schuldet, gesondert ausgewiesen hat, schuldet auch den Mehrbetrag.

Eine Korrektur ist möglich, aber sie ist an Bedingungen geknüpft — unter anderem daran, dass der Empfänger keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht oder der Betrag zurückgezahlt wurde. Es ist also keine Zeile, die man einfach überschreibt.

Die Zeile, die auf einer Kleinunternehmer-Rechnung fehlen darf — und die, die hingehört

Keine Steuerzeile. Stattdessen der Hinweis auf die Regelung, nach der keine Umsatzsteuer berechnet wird. Das ist kein Freitext, den man sich ausdenkt: es ist der Grund, warum in der Rechnung keine Steuer steht.

Wer die Kleinunternehmerregelung verlässt — weil im Vorjahr mehr als 25.000 € oder im laufenden Jahr mehr als 100.000 € Umsatz zusammenkamen —, muss ab dann ausweisen. Der umgekehrte Fehler, nämlich keine Steuer auszuweisen, obwohl man müsste, kostet Sie nicht das Finanzamt, sondern die Marge: Sie schulden die Steuer aus dem vereinnahmten Betrag heraus.

Warum wir eine Null nicht ohne Grund stehen lassen

Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer kann aus sehr verschiedenen Gründen richtig sein: Kleinunternehmer, Reverse-Charge nach § 13b UStG, innergemeinschaftliche Lieferung, steuerfreie Leistung. Das sind vier verschiedene Sachverhalte mit vier verschiedenen Pflichtangaben auf der Rechnung.

Steht da nur eine Null, sieht die Rechnung in allen vier Fällen gleich aus. Auffallen wird das nicht sofort — es fällt bei einer Prüfung auf, wenn die Rechnung existiert, aber nicht sagt, warum die Steuer fehlte.

Deshalb fragt unser System nach dem Grund, statt eine Null anzunehmen. Eine Null ohne Grund ist keine Null, sondern eine offene Frage mit einem Betrag daneben.

Quellen: § 12, § 14c Abs. 1 und 2 sowie § 19 UStG, gesetze-im-internet.de. Gelesen am 24. September 2026.